| - | zur Feststellung des Wahlergebnisses |
| - | zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in der Gemeinde Unterwellenborn |
| - | zur Wahl des Gemeinderates Unterwellenborn, |
| - | zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters/der Ortsteilbürgermeisterin in den Ortsteilen: |
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| Birkigt, Goßwitz/Bucha, Kamsdorf, Könitz, Langenschade/Dorfkulm, Lausnitz, Oberwellenborn und Unterwellenborn, |
| - | zur Wahl der Ortsteilräte in den Ortsteilen: |
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| Birkigt, Goßwitz/Bucha, Kamsdorf, Könitz, Langenschade/Dorfkulm, Lausnitz Oberwellenborn und Unterwellenborn, |
am 26. Mai 2024.
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am 28. Mai 2024, um 17.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Versammlungsraum 210 statt.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Melzer
Wahlleiter