Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat am 23.04.2025 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 3/9/GR/25 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaik 1 Unterwellenborn“ in der Fassung vom März 2025 mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie insbesondere über die Auswirkungen der Planung informiert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Anlage 1 in den Gemarkungen Großkamsdorf, Oberwellenborn und Könitz. Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortslagen Kamsdorf, Oberwellenborn und Könitz. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung in der Anlage 0 dargestellt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaik 1 Unterwellenborn“ (Stand März 2025) bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und sämtlichen Anlagen wird in der Zeit
vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter:
https:unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/bebauungs-und-erschliessungsplaene.html
veröffentlicht und liegt zusätzlich im genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Bauverwaltung, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn während der Dienststunden:
| Montag | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Außerhalb dieser Zeiten kann ein Termin unter 03671 / 67 31 32 telefonisch vereinbart werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail (bauamt@unterwellenborn.de) und / oder während der angegebenen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis zum 04.07.2025 abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingesehen werden:
Fachplanungen, Gutachten, Studien
Umweltbericht zum Vorentwurf; Stand 05. März 2025
(LPR - Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung)
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Unterwellenborn, den 16.05.2025
gez. A. Gölitzer
Bürgermeister