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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) und dem Gemeinderatsbeschluss 16/32/GR/18 vom 20.06.2018 wird die zum Bahnhof führende Straße in Unterwellenborn OT Könitz (Abschnitt zwischen Saalfelder Straße und Bahnhof) dem öffentlichen Verkehr entzogen:

1.

Die entsprechende Verkehrsanlage auf den Flurstücken 232/21 und 232/18, Flur 2, Gemarkung Könitz, wird entwidmet.

2.

Die unter Punkt 1 genannte und im Lageplan gekennzeichnete Verkehrsfläche wird aus der Baulast der Gemeinde Unterwellenborn herausgelöst und in die Kategorie einer Privatstraße eingeordnet.

3.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Unterwellenborn, den „Gemeinde-Nachrichten“ als bekannt gegeben.

4.

Die Einziehung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

5.

Der Einziehungsbeschluss, ein Lageplan mit der einzuziehenden Fläche und die Begründung können während der Sprechzeiten am

Dienstag:

09:30 Uhr - 12:00 Uhr und

13:30 Uhr - 17:45 Uhr

Donnerstag:

09:30 Uhr - 12:00 Uhr und

13:30 Uhr - 15:45 Uhr

in der

Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19 in 07333 Unterwellenborn - Bauverwaltung eingesehen werden.

6.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn erhoben werden.

Unterwellenborn, den 23.04.2025

Gemeinde Unterwellenborn

Bürgermeister

André Gölitzer