| Hier: | - | frühzeitige Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| - | frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB |
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-FFA ehemaliges Umspannwerk Unterwellenborn“ ist die Überplanung des Flurstücks 535/11, Gemarkung Unterwellenborn, Flur 0 und des Flurstücks 535/12 (tlw.), Gemarkung Unterwellenborn, Flur 0. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat den Vorentwurf in seiner Sitzung am 08.05.2024 mit Beschluss-Nr.: 2/33/GR/24 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Begründung und den folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar und werden
vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 (einschließlich)
veröffentlicht unter der folgenden Internetadresse:
https://unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/bebauungs-und-erschliessungsplaene.html
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
| 1. | Umweltbericht mit einer | ||
| 1.1. | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter: | |
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| - | Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften |
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| - | Boden, |
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| - | Fläche, |
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| - | Wasser, |
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| - | Klima/Luft, |
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| - | Landschaft und Erholung |
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| - | Mensch |
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| - | Kultur |
| 1.2. | Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes | |
| 1.3. | Eine Übersicht der im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Biotoptypen. | |
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-FFA ehemaliges Umspannwerk Unterwellenborn“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt sich unmittelbar nordwestlich an die Ortslage Kleinkamsdorf an.
Während der Veröffentlichungsfrist kann Jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch abgegeben werden unter der E-Mail-Adresse:
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333, Unterwellenborn, schriftlich oder während der benannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.
Die Unterlagen liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 (einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Bauverwaltung Zimmer 214 während der Dienstzeiten
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter 03671/673132 oder per E-Mail (bauamt@unterwellenborn.de) vereinbart werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Unterwellenborn, den 16.05.2024
Wende
Bürgermeisterin