Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat am 23.04.2025 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 2/9/GR/25 den frühzeitigen Entwurf des Bebauungsplanes „Hotel Kulmberghaus“ in der Fassung vom 12.12.2024 beschlossen sowie die Begründung und deren Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen frühzeitigen Entwurf gemäß § 3 (1) BauGB für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung zu verwenden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Anlage 1 in der Gemarkung Dorfkulm, Flur 0.
Der frühzeitige Entwurf des Bebauungsplanes vom 12.12.2024, bestehend aus der Planzeich-nung und der Begründung vom 12.12.2024 mit deren Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Veröffentlichungsfrist
vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 01. August 2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Unterwellenborn unter
https://unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/bebauungs-und-erschliessungsplaene.html
veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Bauverwaltung, Zimmer 214, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn während folgender Dienststunden:
| Montag | von 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr |
| Mittwoch | von 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr |
| Freitag | von 08.30 - 12.00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten kann ein Termin unter 03671 / 67 31 32 telefonisch vereinbart werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen,
| 1. | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich abgegeben werden können |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch an bauamt@unterwellenborn.de gesandt werden können.Bei Bedarf können Stellungnahmen auch während der angegebenen Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Gemeinde Unterwellenborn, Bauverwaltung, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn gesendet werden. |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können |
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden:
| - | Kapitel 10 der Begründung vom 12.12.2024: „Voraussichtliche Auswirkungen auf die Umwelt / Erstellung Umweltbericht“ mit Integration der floristischen und faunistischen Kartierungen vom April bis Juni 2022 |
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verfasser der abgegebenen Stellungnahmen der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Namen, Adressdaten und E-Mailadressen im Rahmen dieses Bebauungsplan-Verfahrens zustimmen. Sofern die Stellungnahmen ohne Absenderangaben erfolgen, erhalten die Verfasser der Stellungnahmen keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Unterwellenborn, den 16.06.2025
gez. Gölitzer
Bürgermeister
Übersicht der Flurstücke innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes:
Gemarkung Dorfkulm, Flur 0, Flurstücke 189/8 (tlw.); 189/10; 189/12; 189/13; 189/14; 189/15; 189/17; 190;