Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis) erfolgt die Abfuhr in der Regel nicht vor 6.00 Uhr und nicht nach 19.00 Uhr.
Die Abfallbehälter bzw. „Gelben Säcke“ sind am Abend vor bzw. am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr vor dem eigenen Grundstück bereitzustellen.
Eine Ablagerung außerhalb der Abfuhrzeiten entspricht einer wilden Müllablagerung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld bis zu 1.500,00 € geahndet werden kann.
Um dies zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, sich an die entsprechenden Abfuhrtermine zu halten.
Ordnungsamt
Gemeinde Unterwellenborn