Aufgrund des §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 22.192.350,00 EUR |
| und Ausgaben mit | 22.192.350,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 8.099.000,00 EUR |
| und Ausgaben mit | 8.099.000,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
3.420.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 340 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 355 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.500.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
| a) | Beamte | 2,000 VbE |
| b) | Beschäftigte | 54,076 VbE |
§ 7
Über die gesetzlichen Regelungen des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Unterwellenborn, den 01.02.2024
gez. Andrea Wende
Bürgermeisterin
Hinweis zur öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes 2024
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 114 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2024 ab dem 30.05.2026 bis 26.06.2026 in der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 219 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme am selben Ort zur Verfügung gehalten.
André Gölitzer
Bürgermeister