Titel Logo
Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2024

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des §60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+)

um

vermindert ( - )

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschließlich der Nachträge

gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

6.499.097 €

-9.600.000 €

22.192.350 €

19.091.447 €

die Ausgaben

32.600 €

-3.133.503 €

22.192.350 €

19.091.447 €

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

7.268.200 €

-2.196.603 €

8.099.000 €

13.170.597 €

die Ausgaben

6.361.597 €

-1.290.000 €

8.099.000 €

13.170.597 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber

der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert /0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.420.000,00 € um -460.000,00 € vermindert / 110.000,00 € -erhöht und damit auf 3.070.000,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart

erhöht

um v.H.

vermindert

um v.H.

gegenüber

bisher v.H.

auf nunmehr

v.H.

1. Grundsteuer A

271 v.H.

271 v.H.

2. Grundsteuer B

340 v.H.

340 v.H.

3. Gewerbesteuer

355 v.H.

355 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem die Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 3.500.000,00 € um 500.00,00 € vermindert und damit auf 3.000.000,00 € neu festgesetzt.

§ 6

Der bisher beschlossene Stellenplan wurde nicht geändert.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft

Unterwellenborn, den 09.12.2024

gez. André Gölitzer

Bürgermeister

Hinweis zur öffentlichen Auslegung der  Nachtragshaushaltssatzung 2024

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 114 ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2024 ab dem 30.05.2026 bis 26.06.2026 in der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 219 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme am selben Ort zur Verfügung gehalten.

André Gölitzer

Bürgermeister