Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2023 den nun vorliegenden Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schleizer Straße“ aus Teilflächen der Grundstücke 123/7 und 123/13 der Gemarkung Bucha (Planstand 03.05.2023) gebilligt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Einstellung der Unterlagen im Internet nach § 4a Abs. 4 BauGB beschlossen.
Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schleizer Straße“ (nicht maßstabsgerecht)
Die Planunterlagen mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Entwurfes liegen in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 in der
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn
Bauamt (Zimmer 214)
Ernst-Thälmann-Str.19
07333 Unterwellenborn
zu folgenden Dienstzeiten
| Montag | von 8.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.45 Uhr |
| Mittwoch | von 8.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.45 Uhr |
| Freitag | von 8.30 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Es wird gebeten sich vorher telefonisch bei Herrn Tänzer 03671 6731-32 anzumelden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf abgegeben werden. Für die Abgabe von Stellungnahmen auf digitalem Wege kann die E-Mail-Adresse: bauamt@unterwellenborn.de genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Unterwellenborn unter nachfolgendem Link: https://unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/bebauungs-und-erschliessungsplaene.html eingestellt.
Wende
Bürgermeisterin