Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn in der Sitzung am 25. Juni 2025 die folgende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Unterwellenborn beschlossen:
§ 1
Änderungen
| l. | Ersetzen der Worte „Bürgermeisterin“ durch Bürgermeister |
(1) In § 4 Absatz 4 Buchstabe f) werden die Worte „der Bürgermeisterin“ durch die Worte „dem Bürgermeister“ ersetzt.
(2) In § 6 Absatz 1 Satz 8 werden die Worte „die Bürgermeisterin“ durch die Worte „den Bürgermeister“ ersetzt.
(3) In § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2; § 6 Absatz 3 Satz 3; § 6 Absatz 4 Satz 3 werden die Worte „die Bürgermeisterin“ durch die Worte „der Bürgermeister“ ersetzt.
(4) In § 6 Absatz 3 Satz 1 und § 6 Absatz 4 Satz 2 werden die Worte „der Bürgermeisterin“ durch die Worte „dem Bürgermeister“ ersetzt.
(5) In § 6 Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „Sie“ durch das Wort „Er“ am Satzanfang ersetzt.
(6) In § 12 Satz 3 werden die Worte „die Bürgermeisterin“ durch die Worte „der Bürgermeister“ ersetzt.
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| ll. | Bürgermeister |
§ 8 wird wie folgt neu gefasst:
§ 8
Bürgermeister
(1) Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung, bestimmt die Geschäftsverteilung und vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse.
(2) Dem Bürgermeister wird die Anordnung der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 28 Absatz 1 ThürGemHV gemäß § 29 Absatz 4 ThürKO übertragen.
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| lll. | Sitzungsgeld Gemeinderat und Ausschüsse |
§ 14 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 35,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind.
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| lV. | Sitzungsgeld für ehrenamtlich Tätige |
§ 14 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Gemeinderatsmitglieder sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstausfalles bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.
Sachkundige Bürger in Ausschüssen erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, in dem sie Mitglied sind.
Mitglieder des Ortsteilrates erhalten für die nachgewiesene Teilnahme an einer Sitzung des Ortsteilrates ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 Euro.
§ 2
In-Kraft-Treten
(1) Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Unterwellenborn vom 30.05.2023 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten die Änderungen zu § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 zum Ersten des auf die Bekanntmachung der Änderungssatzung folgenden Monats in Kraft.
Unterwellenborn, den 14.07.2025
GEMEINDE UNTERWELLENBORN
Gölitzer
Bürgermeister — - Siegel -