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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Beschlüsse der 23. Sitzung des Haupt- und Finanz-Ausschusses der Gemeinde Unterwellenborn am 25.07.2023

1.

Beschluss-Nr.: 1/23/HA/23

Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.04.2023 (öffentlicher Teil)

Ja 5

Nein 0

Enthaltung 1

Befangen 0

2.

Beschluss-Nr.: 2/23/HA/23

Genehmigung der Niederschrift der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.06.2023 (öffentlicher Teil)

Ja 5

Nein 0

Enthaltung 1

Befangen 0

3.

Beschluss-Nr.: 3/23/HA/23

Feuerwehr Langenschade - Ausbildung eines Teilnehmers zur Erweiterung des Führerscheins auf einen LKW Führerschein Klasse C - Vergabe zur Durchführung eines Ausbildungslehrgangs

Vorlagentext:

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vergeben die Durchführung eines Ausbildungslehrganges an die Firma Berufskraftfahrschule AGK Jena GmbH, Ortsstraße 29, 07407 Rudolstadt, zu einem Angebotspreis in Höhe von insgesamt 3.211,80 €.

Ja 6

Nein 0

Enthaltung 0

Befangen 0

4.

Beschluss-Nr.: 4/23/HA/23

Vergabe Bauleistung für das Projekt „Errichtung Löschwasserbehälter mit Freiflächengestaltung und Neuanlage Spielplatz“ OT Oberwellenborn

Vorlagentext:

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vergeben die Bauleistungen für das Projekt „Errichtung Löschwasserbehälter mit Freiflächengestaltung und Neuanlage Spielplatz“ OT Oberwellenborn an die Firma RK Rohrleitungsbau Kirchhasel GmbH, Alt Saale 31, 07407 Uhlstädt Kirchhasel, zu einem Angebotspreis in Höhe von insgesamt 463.498,53 € (Brutto).

Ja 6

Nein 0

Enthaltung 0

Befangen 0

5.

Beschluss-Nr.: 5/23/HA/23

Zustimmung zur Eigentumsübertragung des bestehenden Buswartehäuschens Lausnitz an den Feuerwehr- und Kulturverein Lausnitz e. V. sowie privatrechtliche Zustimmung zur Neuaufstellung des Häuschens auf dem gemeindeeigenen Flurstück 139/1, Gemarkung Lausnitz

Vorlagentext:

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses stimmen zu, dass das Eigentum des bestehenden Buswartehäuschens in Lausnitz an den Feuerwehr- und Kulturverein Lausnitz e. V. übergeht. Gleichzeitig wird die privatrechtliche Erlaubnis erteilt, dass der Verein das Häuschen nach Aufwertung auf dem gemeindeeigenen Flurstück 139/1, Gemarkung Lausnitz wiederaufstellen darf.

Ja 6

Nein 0

Enthaltung 0

Befangen 0

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Gemeinde Unterwellenborn