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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Unser Zeichen: 56045823

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Unterwellenborn

Flur:

0

Flurstück/e:

389, 1375/1

Die Fortführungsnachweise können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte

vom

29.07.2024 bis 28.08.2024

in der Zeit von

Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr

Mo bis Do 13:00-15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Im Auftrag

gez.

Maren Kruschwitz

Referatsbereichsleiterin

Datenführung