Die Gemeinde Unterwellenborn stellt keine gratis Hundekotbeutel mehr zur Verfügung und setzt auf die Eigenverantwortung der Hundebesitzer.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus kommunalen Satzungen und dient der Sauberkeit und Hygiene. (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Unterwellenborn, § 12 Abs. 4)
Ist die Pflicht mit der Zahlung der Hundesteuer erfüllt?
Viele denken, dass die Hundesteuer direkt verwendet wird, um die Gemeinde hundefreundlich zu gestalten- also zum Beispiel, um Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Das stimmt aber nicht.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, welche nicht zweckgebunden erhoben wird.
Eine Leistung der Gemeinde, wie etwa das Beseitigen von Hundekot oder Bereitstellen von Hundekotbeuteln, ist damit explizit nicht verbunden.
Stattdessen nutzt die Gemeinde die Summe zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben.
Der Steuer für den Hund steht als Aufwandsteuer keine Leistung gegenüber. Sie wird von der Gemeinde für kommunale Aufgaben mitverwendet und ist nicht für Aufgaben bestimmt, die mit den Hunden in Verbindung stehen, für die Steuer gezahlt wird.
Wir bitten daher alle Hundebesitzer, eigene Beutel mitzuführen und die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ordnungsamt Unterwellenborn