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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. A. 127) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

22.395.835 EUR

und Ausgaben mit

22.395.835 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

13.770.860 EUR

und Ausgaben mit

13.770.860 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

271 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 — 

340 v.H.

2.

Gewerbesteuer

355 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

3.500.000 EUR

festgelegt

§ 6

Der Stellenplan wird mit Folgender Zahl der Stellen dargestellt:

a)

Beamte

2,000 VbE

b)

Beschäftigte

53,517 VbE

§ 7

Über die gesetzlichen Regelungen des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Unterwellenborn, den 08.08.2025

gez. André Gölitzer

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegen 4 Wochen nach der Veröffentlichung, während der Geschäftszeiten der Gemeinde Unterwellenborn, in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus.

A. Gölitzer

Bürgermeister