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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zu Windvorranggebieten - Gebiet W-60 betrifft Unterwellenborn und Kaulsdorf

Die regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat den Entwurf für Windvorranggebiete öffentlich ausgelegt. Von besonderer Relevanz für unsere Region ist das Gebiet W-60, welches auf den Gemarkungen der Gemeinden Unterwellenborn sowie Kaulsdorf liegt.

Das Thema wird in der Bevölkerung kontrovers diskutiert: Für die einen bedeutet es die Chance auf eine nachhaltige Energiewende, für die anderen die Sorge vor einer Belastung von Landschaft und Wohnqualität. Ob das Gebiet W-60 tatsächlich als Windvorrangfläche ausgewiesen wird, entscheidet sich jedoch erst im weiteren Abwägungsprozess, der voraussichtlich etwa eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird.

Schon jetzt zeigen erste Betreibergesellschaften Interesse an den potenziellen Flächen und wenden sich an Grundstückseigentümer, um langfristige Pacht- oder Kaufverträge abzuschließen. In diesem Zusammenhang bitten die Gemeinden Unterwellenborn und Kaulsdorf alle Eigentümer um Zurückhaltung: Bitte lassen Sie sich nicht vorschnell auf Vertragsabschlüsse ein, bevor endgültige Entscheidungen zur Ausweisung gefallen sind.

Die beiden Gemeinden arbeiten intensiv an einer gemeinsamen Strategie, um im Falle einer weiteren Planung sowohl die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch die Chancen regionaler Energiegewinnung bestmöglich zu berücksichtigen. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird.