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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2026

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht (+)

um

vermindert (-)

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf

 

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

178.048 €

-787.313 €

25.319.599 €

24.710.334 €

die Ausgaben

255.136 €

-864.401 €

25.319.599 €

24.710.334 €

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

2.499.813 €

-2.236.126 €

13.364.129 €

13.627.816 €

die Ausgaben

690.000 €

-426.313 €

13.364.129 €

13.627.816 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 2.186.910,00 € erhöht und damit auf 2.186.910,00 € neu festgesetzt. Bei diesen Mitteln handelt es sich um das „Kommunale Investitionsprogramm 2026 - 2029“ im Sinne des Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) vom 30. Dezember 2025 i.V.m § 24 Abs. 2 ThürFAG.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe um 0,00 € vermindert / 0,00 € erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart

erhöht

um v.H.

ver-

mindert

um v.H.

gegen-

über

bisher

v.H.

auf

nunmehr

v.H.

1. Grundsteuer A

271 v.H.

271 v.H.

2. Grundsteuer B

340 v.H.

340 v.H.

3. Gewerbesteuer

355 v.H.

355 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 3.500.000,00 € um 0,00 € vermindert/ -erhöht und damit auf 3.500.000,00 € neu festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft

Unterwellenborn, den 23.06.2026

gez. André Gölitzer

Bürgermeister

Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung 2026:

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2026 ab dem 03.08.2026 bis einschließlich dem 28.08.2026 in der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, Zimmer 219 während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme am o. g. Ort zur Verfügung gehalten.