Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
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| € | € | € | € |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 178.048 € | -787.313 € | 25.319.599 € | 24.710.334 € |
| die Ausgaben | 255.136 € | -864.401 € | 25.319.599 € | 24.710.334 € |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 2.499.813 € | -2.236.126 € | 13.364.129 € | 13.627.816 € |
| die Ausgaben | 690.000 € | -426.313 € | 13.364.129 € | 13.627.816 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 2.186.910,00 € erhöht und damit auf 2.186.910,00 € neu festgesetzt. Bei diesen Mitteln handelt es sich um das „Kommunale Investitionsprogramm 2026 - 2029“ im Sinne des Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) vom 30. Dezember 2025 i.V.m § 24 Abs. 2 ThürFAG.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe um 0,00 € vermindert / 0,00 € erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
| Steuerart | erhöht um v.H. | ver- mindert um v.H. | gegen- über bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| 1. Grundsteuer A |
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| 271 v.H. | 271 v.H. |
| 2. Grundsteuer B |
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| 340 v.H. | 340 v.H. |
| 3. Gewerbesteuer |
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| 355 v.H. | 355 v.H. |
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 3.500.000,00 € um 0,00 € vermindert/ -erhöht und damit auf 3.500.000,00 € neu festgesetzt.
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft
Unterwellenborn, den 23.06.2026
gez. André Gölitzer
Bürgermeister
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2026 ab dem 03.08.2026 bis einschließlich dem 28.08.2026 in der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, Zimmer 219 während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme am o. g. Ort zur Verfügung gehalten.