Die Gemeinde Unterwellenborn beabsichtigt die sonstige öffentliche Straße (Forst- und Wirtschaftsweg) hinter der Buswendeschleife am östlichen Ortsrand von Langenschade (Reichenbach) bis zur Gemarkungsgrenze in Richtung Friedebach - Flurstücke Teilfläche (TF) 149/2, TF 149/1, TF 155/1, TF 148/4, 172, 314, 315/2, 313/2, 312/4 und 311/2), Gemarkung Reichenbach/Langenschade - gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz einzuziehen.
Bei der Verkehrsfläche handelt es sich um eine "sonstige öffentliche Straße" (Forst- und Wirtschaftsweg). Sie soll eingezogen werden, da sie für die Gemeinde keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt. Nach dem Einziehungsverfahren verliert die Straße ihren öffentlichen Charakter und wird Privatgrundstück der Gemeinde Unterwellenborn.
Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche liegt für die Dauer von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 214, bei Herrn Tänzer, zur Einsicht aus. Während dieser Zeit können Anregungen und Bemerkungen mündlich oder schriftlich geäußert werden.
Nach Ablauf von 3 Monaten seit dieser Bekanntmachung ist vorgesehen, einen Gemeinderatsbeschluss zur Einziehung des o. g. Straßenabschnitts herbeizuführen. Diese wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG in Verbindung mit § 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Unterwellenborn öffentlich bekannt gegeben.
gez. André Gölitzer
Bürgermeister
Gemeinde Unterwellenborn