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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Unterwellenborn

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBI. S. 273), zuletzt geändert §§ 24, 38 und 52 geändert sowie § 38a neu eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBI. S.19, 20) wird folgende Straße im Gemeindegebiet - für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

1.

OT Bucha - Flurstücke 606/9, 606/11 und Teilflächen Flurstück 634, Flur 7, Gemarkung Bucha werden als öffentliche Straße gewidmet.

2.

Die unter Punkt 1 genannten und im Lageplan gekennzeichneten Verkehrsflächen werden nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG als öffentliche Gemeindestraße eingestuft.

Widmungsbeschränkungen: keine

3.

Träger der Straßenbaulast für die unter Punkt 1 genannten Verkehrsflächen ist die Gemeinde Unterwellenborn.

4.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Unterwellenborn, den „Gemeinde-Nachrichten" als bekanntgegeben.

5.

Die Widmung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

6.

Der Widmungsbeschluss, der Lageplan mit den gewidmeten Flächen und die Begründung können während der Sprechzeiten am

Dienstag: 

9:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:45 Uhr

Donnerstag:

9:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19 in 07333 Unterwellenborn - Bauverwaltung eingesehen werden. Ansprechpartner ist Herr Tänzer, Telefon 03671 6731-32.

7.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn erhoben werden.

Unterwellenborn, den 07.07.2026

gez. André Gölitzer

Bürgermeister 

Gemeinde Unterwellenborn