- Vorsitzender - — 19. Dezember 2022
I. Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Uder vom 8. Februar 2000 sowie deren Änderungen gibt die Verwaltungsgemeinschaft Uder die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Uder schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 6/2022 vom 15. November 2022 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Uder die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 13. Dezember 2022 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan genehmigt. |
III. Auslegungshinweis
Der Haushaltsplan liegt vom 28. Januar bis 14. Februar 2023 während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Uder, Kämmerin (Zi-Nr. 113), Siedlung 14, 37318 Uder öffentlich aus. Des Weiteren besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Heddergott
Vors. der VG Uder