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Höhberg Echo
Ausgabe 1/2024
AMTSBLATT (als Mittelteil)
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Gemeinde Uder

- Staatlich Beauftragte -  — 15. Januar 2024

I. Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Uder nachfolgende 1. Änderung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Uder bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Ver­stöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend ge­macht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 43/2023 vom 12. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die oben genannte Satzung beschlossen.

2.

Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 12. Januar 2024 diese Satzung bestätigt.

Dielenschneider

Staatlich Beauftragte