- Staatlich Beauftragte - — 15. Januar 2024
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Uder nachfolgende 1. Änderung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Uder bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
| 1. | Mit Beschluss Nr. 43/2023 vom 12. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die oben genannte Satzung beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 12. Januar 2024 diese Satzung bestätigt. |
Dielenschneider
Staatlich Beauftragte