Der Gemeinderat der Gemeinde Birkenfelde hat in seiner Sitzung am 22. November 2023 die folgende 2. Änderung der Benutzungsordnung vom 30. Mai 2011 beschlossen:
§ 1
Änderungen
Im Punkt 3. der Anlage Entgelttarif erhält 3.3.1. Familienfeiern folgende Fassung:
Bei Feiern nach Punkt 3.3.1. ist grundsätzlich der Hallenschutzbelag für den Sportboden auszulegen. Bei gleichzeitiger Benutzung der Hallentrennwand und des Hallenschutzbelages wird für beides ein zusätzliches Entgelt fällig.
Hallenschutzbelag und Hallentrennwand werden im Auftrag der Gemeinde ein- und ausgebaut.
|
| 1. Tag | 110,00 EUR |
|
|
| 2. Tag | 60,00 EUR |
|
|
| Schutzbelag | 60,00 EUR |
|
|
| Trennwand | 30,00 EUR |
|
Festlegungen/Verantwortlichkeiten
| Halle ein- und ausräumen: | Veranstalter |
| Schutzbelag ein- und ausbauen: | Gemeinde/Beauftragte |
| Hallentrennwand: | Gemeinde/Beauftragte |
| Reinigung der Halle: | Veranstalter |
| Letzte Nutzung als Sporthalle vor der Veranstaltung: | 2 Tage vorher |
| Erste Nutzung als Sporthalle nach der Veranstaltung: | 2 Tage nachher |
| Entgeltpflichtig: | Nutzer |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Birkenfelde, 22. November 2023
Grieß — (Siegel)
Bürgermeister