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Höhberg Echo
Ausgabe 12/2023
AMTSBLATT (als Mittelteil)
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2. Änderung - Benutzungsordnung für die Vergabevon Räumen in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Birkenfelde

2. Änderung der Benutzungsordnung für die Vergabe von Räumen in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Birkenfelde

Der Gemeinderat der Gemeinde Birkenfelde hat in seiner Sitzung am 22. November 2023 die folgende 2. Änderung der Benutzungsordnung vom 30. Mai 2011 beschlos­sen:

§ 1

Änderungen

Im Punkt 3. der Anlage Entgelttarif erhält 3.3.1. Familienfeiern folgende Fassung:

Bei Feiern nach Punkt 3.3.1. ist grundsätzlich der Hallenschutzbelag für den Sport­boden auszulegen. Bei gleichzeitiger Benutzung der Hallentrennwand und des Hallen­schutzbelages wird für beides ein zusätzliches Entgelt fällig.

Hallenschutzbelag und Hallentrennwand werden im Auftrag der Gemeinde ein- und ausgebaut.

1. Tag

110,00 EUR

2. Tag

60,00 EUR

Schutzbelag

60,00 EUR

Trennwand

30,00 EUR

Festlegungen/Verantwortlichkeiten

Halle ein- und ausräumen:

Veranstalter

Schutzbelag ein- und ausbauen:

Gemeinde/Beauftragte

Hallentrennwand:

Gemeinde/Beauftragte

Reinigung der Halle:

Veranstalter

Letzte Nutzung als Sporthalle

vor der Veranstaltung:

2 Tage vorher

Erste Nutzung als Sporthalle

nach der Veranstaltung:

2 Tage nachher

Entgeltpflichtig:

Nutzer

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Birkenfelde, 22. November 2023

Grieß  —  (Siegel)

Bürgermeister