Der Gemeinderat der Gemeinde Lenterode hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 die folgende Änderung zur Benutzungsordnung vom 15. März 2018 beschlossen:
§ 1
Änderungen
| 1. | In der Anlage Entgelttarif werden im Punkt 2. Nebenkosten die Punkte 2.2 und 2.3 wie folgt geändert: | ||
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| (1) 2.2 | Die Straßenbeleuchtung wird in der Zeit von 23:30 Uhr bis 04:30 Uhr nicht betrieben. Für die durchgängige Beleuchtung in Ausnahmefällen wird ein Lichtgeld in Höhe von 15,00 EUR erhoben. | |
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| (2) 2.3 | Ausnahmslos haben alle Benutzer eine Kaution für den Saal in Höhe von 150,00 EUR und für das Dorfgemeinschaftshaus in Höhe von 100,00 EUR bei der vom Bürgermeister beauftragten Person zu hinterlegen. | |
| 2. | In der Anlage Entgelttarif wird im Punkt 3 Sonderregelungen der 4. Absatz wie folgt geändert:
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| Vom festgesetzten Entgelt zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein Betrag in Höhe von 45,00 EUR (25,00 EUR das Auftragen von Spezialwachs und Bohnern des Fußbodens sowie 20,00 EUR für die Überprüfung der Inventarlisten und Ersatzbeschaffung) an eine vom Bürgermeister bestimmte Person abgeführt. | ||
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Lenterode, 12. Dezember 2023
Herold
Bürgermeister — (Siegel)