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Höhberg Echo
Ausgabe 2/2024
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung 4. Runde der Lärmaktionsplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG

Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird auf die öffentliche Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Uder hingewiesen. Der räumliche Geltungsbereich der Lärmaktionsplanung der 4. Runde erstreckt sich über die Ortsteile Uder und Steinheuterode.

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.

Der Schwerpunkt der Bearbeitung in der 4. Runde liegt auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne. Bis spätestens 18. Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Lärmstatistik kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://antares.thueringen.de/cadenza/p/luft.laerm

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt

vom 04. März 2024 bis einschließlich 05. April 2024

in der Zeit

Montag, Donnerstag, Freitag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

13.00 Uhr - 18:00 Uhr

in der Landgemeinde Uder, Uder, Siedlung 14, Zimmer 206, 37318 Uder, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann ebenfalls online unter

https://www.lg-uder.de/aktuelles

eingesehen werden. Während des oben genannten Zeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sind bis zum 19. April 2024 elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@lg-uder.de zu übermitteln. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Uder, den 02.03.2024

Dielenschneider, Staatlich Beauftragte