Der Gemeinderat Uder hat in seiner Sitzung am 28. September 2023 die Aufstellung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Neubau Supermarkt an der B80“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Gemarkung Uder, Flur 3, Flurstücke 50/2, 51/2, 51/4 anteilig, nutzbare Gesamtfläche: 1,21 ha.
Ziel des Bebauungsplanes:
Die Gemeinde Uder beabsichtigt mit der Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Neubau Supermarkt an der B80“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Absicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs (Vollsortiment) sicherzustellen. Durch den Vorhabenträger Bond Retail 1 GmbH & Co. KG c/o GPEP GmbH ist in der Ortslage von Uder die Erweiterung des derzeit bestehenden großflächigen Einzelhandels vorgesehen. Der Vorhabenträger, ist Eigentümer der beplanten Flurstücke und bereit sowie in der Lage, sich zur Durchführung der Maßnahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb einer bestimmten Frist zu verpflichten.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Zeit vom
2. April bis einschließlich 10. Mai 2024
im Baumt der Landgemeinde Uder, Siedlung 14, 37318 Uder, Zimmer 207 in der Zeit von
| Montag, Donnerstag, Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Weiterhin können nach § 3 Abs. 4 BauGB auszulegende Unterlagen auf der Homepage der Landgemeinde Uder unter
https://www.lg-uder.de/rathaus-der-lg/bauleitplanung/oeffentliche-bekanntmachungen
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an das Bauamt der Landgemeinde Uder unter bauamt@lg-uder.de
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.