Entsprechend §§ 119 und 120 Thüringer Schulordnung (ThürSchO vom 18.09.2020) sind alle Kinder, die am 1. August 2024 mindestens das sechste Lebensjahr vollendet haben, sowie alle Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden, bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.
Alle Kinder, die am 30. Juni 2024 mindestens fünf Jahre alt sind, können für den Schulbesuch angemeldet werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Anmeldungstermine sind:
Mittwoch, 03.05.2023
Donnerstag, 04.05.2023 und
Freitag, 05.05.2023
Die genaue Uhrzeit sowie eventuelle Abweichungen von den o. g. Terminen werden rechtzeitig durch die jeweilige Schule im Kindergarten veröffentlicht.
Bei Verhinderung sind telefonische Terminabsprachen möglich. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
GS "Im Luttertal" Lutter
OT Kalteneber von Heilbad Heiligenstadt, Lutter mit OT Fürstenhagen, Steinheuterode, Uder mit OT Schönau
GS „Brüder Grimm" Wüstheuterode
Asbach/Sickenberg, Birkenfelde mit Rumerode, Dietzenrode - Vatterode, Eichstruth, Lenterode, Mackenrode mit OT Weidenbach, Röhrig, Schönhagen, Thalwenden, Wüstheuterode
Beim Schulwechsel von der Grund- in die Regelschule gelten die bisherigen ortsüblichen Verfahrensweisen in den bekannten Schulbezirken.
Heilbad Heiligenstadt, den 30.03.2023
Dr. Werner Henning
Landrat