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Höhberg Echo
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gründung einer Waldgenossenschaft Sickenberg auf der Grundlage des § 54 b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

Bekanntmachung

Die Waldgenossenschaft Sickenberg beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und

Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis)

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 1.5.2023 bis 31.5.2023

Ort der Auslegung: Sickenberg 1, Familie Meyer (Terminabsprache bitte unter: 036087 90529)

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden.

Arndt Meyer

gez. 1. Vorsitzender