Auf Grund des § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Gemeinde Dietzenrode/Vatterode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,
| er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 224.400 EUR |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 79.500 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 280 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 37.400 EUR festgesetzt.
§ 6
Es gilt der am 3. April 2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Dietzenrode/Vatterode, 26. Mai 2023
Homburg Bürgermeister — (Siegel)