- Der Bürgermeister - — 29. Juli 2024
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Dietzenrode/Vatterode nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
| 1. | Mit Beschluss Nr. 5/2024 vom 24. Juni 2024 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 26. Juli 2024 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt vom 31. August bis 17. September 2024 während der Dienstzeiten in der Gemeinde Uder, Kämmerin (Zi-Nr. 113), Siedlung 14, 37318 Uder öffentlich aus. Des Weiteren besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Homburg
Bürgermeister