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Höhberg Echo
Ausgabe 8/2024
AMTSBLATT (als Mittelteil)
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dietzenrode/Vatterode, Landkreis Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Gemeinde Dietzenrode/Vatterode folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

208.500 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

88.300 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

280 v.H.

b)

für Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 34.700 EUR festgesetzt.

§ 6

Es gilt der am 24. Juni 2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Dietzenrode/Vatterode, 29. Juli 2024

Homburg

Bürgermeister  —  (Siegel)