Auf Grund des § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Gemeinde Dietzenrode/Vatterode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 208.500 EUR |
| und im Vermögenshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 88.300 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 280 v.H. |
| b) | für Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 34.700 EUR festgesetzt.
§ 6
Es gilt der am 24. Juni 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Dietzenrode/Vatterode, 29. Juli 2024
Homburg
Bürgermeister — (Siegel)