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Höhberg Echo
Ausgabe 9/2023
AMTSBLATT (als Mittelteil)
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Gemeinde Schönhagen

- Der Bürgermeister-  — 1. September 2023

I. Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Schönhagen nachfolgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

  1. Mit Beschluss Nr. 14/2023 vom 16. August 2023 hat der Gemeinderat die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen beschlossen.
  2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 30. August 2023 die 2. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 2. Nachtragshaushaltsplan genehmigt.

III. Auslegungshinweis

Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt vom 23. September bis 11. Oktober 2023 während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Uder, Kämmerin (Zi-Nr. 113), Siedlung 14, 37318 Uder öffentlich aus. Des Weiteren besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Stitz

Bürgermeister