- Der Bürgermeister- — 1. September 2023
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Schönhagen nachfolgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt vom 23. September bis 11. Oktober 2023 während der Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Uder, Kämmerin (Zi-Nr. 113), Siedlung 14, 37318 Uder öffentlich aus. Des Weiteren besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Stitz
Bürgermeister