- Der Bürgermeister - — 13. September 2024
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Asbach-Sickenberg nachfolgende 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Asbach-Sickenberg bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
| 1. | Mit Beschluss Nr. 1/2024 vom 19. März 2024 hat der Gemeinderat die oben genannte Änderungssatzung beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 11. September 2024 diese Änderungssatzung bestätigt. |
Dellemann
Bürgermeister