Titel Logo
Höhberg Echo
Ausgabe 9/2024
AMTSBLATT (als Mittelteil)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

AMTSBLATT

- Der Bürgermeister -  —  13. September 2024

I. Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Asbach-Sickenberg nachfolgende 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Asbach-Sickenberg bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Ver­stöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend ge­macht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 1/2024 vom 19. März 2024 hat der Gemeinderat die oben ge­nannte Änderungssatzung beschlossen.

2.

Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 11. September 2024 diese Änderungssatzung bestätigt.

Dellemann

Bürgermeister