Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt | ||
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.018.105,00 EURO | |
und im Vermögenshaushalt | ||
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.069.990.00 EURO |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 270 v. H. | |
b) | für die Grundstücke (B) — 390 v. H. | |
2. | Gewerbesteuer — 395 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
600.000,00 EURO
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
a) | Beamte | 2,0 | |
b) | Arbeitnehmer | 32,4 | |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
ausgefertigt:
Uhlstädt-Kirchhasel, den 08.01.2019
gez. Hübler
Bürgermeister — (Siegel)
Der Haushaltsplan liegt vom 04.02.2019 bis 19.02.2019 während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zur Entlastung des Bürgermeisters und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO im Dienstraum der Kämmerei der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.