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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen anderer Institutionen

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der Gemarkung Niederkrossen, Flur 1,

an den Flurstücken: 109, 121, 122/1, 122/2, 123, 124, 137, 138, 139, 140, 141, 142/8, 142/9, 142/10, 144, 145, 146, 147, 152/1, 152/2, 152/3, 152/4, 152/5, 152/6, 152/7, 152/8, 152/15, 156/1, 156/2, 156/4, 163/4, 163/11, 163/12, 163/17, 260 und

Gemarkung Orlamünde, Flur 6,

an den Flurstücken: 489, 490, 673/7

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten

vom 06.02.2023 bis 09.03.2023

während der Sprechzeiten

Montag - Donnerstag

8.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.00 - 13.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung

in den Räumen des Herrn ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein, Goethestraße 5 b, 07545 Gera eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der

Vermessungsstelle Thomas Zein

Goethestraße 5 b, 07545 Gera

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Gera, 06.01.2023

gez. Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsstelle nach § 17 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)