In der Gemarkung Niederkrossen, Flur 1,
an den Flurstücken: 109, 121, 122/1, 122/2, 123, 124, 137, 138, 139, 140, 141, 142/8, 142/9, 142/10, 144, 145, 146, 147, 152/1, 152/2, 152/3, 152/4, 152/5, 152/6, 152/7, 152/8, 152/15, 156/1, 156/2, 156/4, 163/4, 163/11, 163/12, 163/17, 260 und
Gemarkung Orlamünde, Flur 6,
an den Flurstücken: 489, 490, 673/7
wurde eine
| X | Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten
vom 06.02.2023 bis 09.03.2023
während der Sprechzeiten
| Montag - Donnerstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
in den Räumen des Herrn ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein, Goethestraße 5 b, 07545 Gera eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der
| Vermessungsstelle Thomas Zein | |
| Goethestraße 5 b, 07545 Gera |
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Gera, 06.01.2023
gez. Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Vermessungsstelle nach § 17 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)