Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, als Eigentümer, verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung gemäß § 31 (1) ThürGemHV folgende Liegenschaft:
Unbebautes Grundstück zur Wohnhausbebauung,
OT Oberhasel, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
Das zu veräußernde und trennvermessende Grundstück liegt im Ortszentrum von Oberhasel und trägt folgende Liegenschaftsbezeichnung:
| Gemarkung: | Oberhasel |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 221 mit einer Größe von ca. 550 m². |
| Grundbuchblatt: | 126 |
| Eintragungen Abt. II | für das betreffende Flurstück sind im Grundbuch keine Lasten eingetragen. Da sich aber eine Trinkwasserleitung auf dem Flurstück befindet, ist bei Verkauf eine entsprechende Dienstbarkeit zu Gunsten des ZWA Rudolstadt einzutragen |
Oberhasel hat ca. 100 Einwohner und befindet sich nordöstlich von Kirchhasel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Freistaat Thüringen. Die Verkehrsanbindung ins Städtedreieck, nach Rudolstadt, Saalfeld und Bad Blankenburg sowie in die Lichtstadt Jena sind durch die Bundesstraße gegeben. Der nächst gelegene Bahnhof ist in Rudolstadt oder in Uhlstädt zu finden.
Die grünschraffierte Fläche (oberer Teil) vom Flurstück 221 kann bebaut werden. Der untere Teil (blau schraffiert) wird mit veräußert, darf jedoch auf Grund einer bestehenden Trinkwasserleitung inclusive Schutzstreifen nicht bebaut werden.
Eine Bebauung wäre im oberen Bereich möglich. Der untere Bereich kann gärtnerisch genutzt werden.
Für die Trinkwasserleitung muss eine Dienstbarkeit eingetragen werden.
Das unbebaute Flurstück befindet sich im innerörtlichen Bereich, so dass § 34 BauGB bei Bauvorhaben Anwendung findet. Das Grundstück ist noch unerschlossen und es muss trennvermessen werden.
Abwasserseitig ist das Grundstück nicht erschlossen und muss erschlossen werden. Eine Anbindung an den bestehenden Schmutzwasserkanal Höhe Hausnummer 13 kann erfolgen. Der Abschluss eines Erschließungsvertrags zwischen dem Bauherren und dem ZWA Saalfeld-Rudolstadt ist unerlässlich.
Die Gemeinde beabsichtigt mit dem Verkauf des Grundstücks eine Bebauungsmöglichkeit in Oberhasel zu schaffen. Deshalb soll in den Kaufvertrag eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Grundbucheintrag aufgenommen werden.
Das Mindestgebot für das zu veräußernde Grundstück liegt gemäß des gültigen Bodenrichtwerts von 24,00 €/m² bei 13.200,00 €.
Der Zuschlag wird an das Höchstgebot erteilt.
Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Vermessungskosten, Erschließungskosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt der Erwerber.
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 15.03.2024 an die Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel. Der verschlossene Umschlag ist mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Grundstücksverkauf unbebautes Flurstück Oberhasel“ zu kennzeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel
Abteilung Bauverwaltung
Frau Meißner (036742/670791)
Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
E-Mail: bauverwaltung@uhlstaedt-kirchhasel.de
Hinweise:
Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden.
Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.
Dietzel
Bürgermeister