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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Informationen aus der Gemeinde
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Informationen aus der Gemeinde

Ausschreibung der Stelle des Gemeindebrandmeisters sowie des 1. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters und des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Am Freitag, d. 28.03.2025 werden auf Grund der aktuellen Situation der Gemeindebrandmeister, der 1. stellvertretende Gemeindebrandmeister sowie der 2. Stellvertretende Gemeindebrandmeister der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel als Führungskräfte für die nachfolgenden Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Uhlstädt-Kirchhasel in einer gemeinsamen Hauptversammlung (§ 15 Feuerwehrsatzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel) neu gewählt:

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Ortsteilfeuerwehr Großkochberg bestehend aus den Löschgruppen Großkochberg, Neusitz und Teichweiden

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Ortsteilfeuerwehr Engerda bestehend aus den Löschgruppen Engerda, Schmieden und Dorndorf

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Ortsteilfeuerwehr Kirchhasel bestehend aus den Löschgruppen Kirchhasel, Catharinau, Kolkwitz und Mötzelbach

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Ortsteilfeuerwehr Uhlstädt bestehend aus den Löschgruppen Uhlstädt, Partschefeld, Weißen und Weißbach

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Ortsteilfeuerwehr Zeutsch bestehend aus den Löschgruppen Zeutsch, Beutelsdorf, Niederkrossen und Heilingen-Röbschütz

Der Gemeindebrandmeister ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Uhlstädt-Kirchhasel und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung sowie für die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehr zu sorgen und den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Die stellvertretenden Gemeindebrandmeister haben den Gemeindebrandmeister bei Verhinderung zu vertreten. Der 1. Stellvertreter geht dabei dem 2. Stellvertreter in der Reihenfolge der Stellvertretung vor.

Folgende Aufgabengebiete sind von den Stellvertretern dauerhaft zu erledigen:

1.

stellvertretender Gemeindebrandmeister:

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Ansprechpartner zum Thema Ausbildung

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Organisation Ausbildungsthemen

2.

stellvertretender Gemeindebrandmeister:

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Organisation Projekte Gefahrenabwehr (wie z.B. Fortschreibung Feuerwehrkonzeption, Aktualisierung Feuerwehrpläne, OTS an Schwerpunktobjekten, jährl. Gerätehausinspektion)

Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Uhlstädt-Kirchhasel angehört, seinen Wohnsitz in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat bzw. über eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Feuerwehrsatzung verfügt und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreiche Besuche der nach Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.

Folgende Lehrgänge sind nachzuweisen:

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Führer von Verbänden

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Leiter einer Feuerwehr

Wünschenswert ist die Ausbildung für Sonderfunktionen - Atemschutz, Gefahrgut und Strahlenschutz.

Den beiden stellvertretenden Gemeindebrandmeistern wird die Möglichkeit eingeräumt, fehlende Fachkenntnisse in einem Zeitraum von 2 Jahren an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz bzw. im Rahmen der Kreisausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zu erwerben. Sie haben jedoch mindestens die Qualifikation „Zugführer“ nachzuweisen.

Kameraden, die der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Uhlstädt-Kirchhasel angehören und die genannten Voraussetzungen erfüllen, reichen bei Interesse an den ausgeschriebenen Stellen ihre Bewerbung bis zum 07.03.2025 in der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Str. 90 in 07407 Uhlstädt-Kirchhasel oder per Mail an: ordnungsamtsleiter@uhlstaedt-kirchhasel.de ein.

gez. Frank Dietzel

Bürgermeister