Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 10.571.963 EURO |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 2.249.816 EURO |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 305 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 415 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.000.000,00 EURO
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
| a) | Beamte | 2,0 |
| b) | Arbeitnehmer | 31,04 |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
ausgefertigt:
Uhlstädt-Kirchhasel, den 23.12.2025
gez. Dietzel
Bürgermeister — (Siegel)
Der Haushaltsplan liegt vom 26.01.2026 bis 09.02.2026 während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zur öffentlichen Einsichtnahme aus.