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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der

Verwaltungsvorschrift

zur Bestimmung der von der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform

Verwaltungsvorschrift der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vom 23.12.2025

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

ausgefertigt:

Uhlstädt-Kirchhasel, den 23.12.2025

gez. Dietzel

Bürgermeister  —  (Siegel)