Unter Bezugnahme auf die §§ 11 und 16 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel werden die Stellen des Wehrführers und des stellv. Wehrführers der Ortsteilfeuerwehr Uhlstädt mit den Löschgruppen Uhlstädt, Partschefeld, Weißen und Weißbach auf die Dauer von 5 Jahren neu ausgeschrieben. Die Neuwahlen finden im Zuge der Jahreshauptversammlung am 13.03.2026 statt.
Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Löschgruppen Uhlstädt, Partschefeld, Weißen oder Weißbach angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.
Nach § 13 Abs. 4 dieser VO darf nur zum Wehrführer sowie stellv. Wehrführer der Ortsteilfeuerwehr Uhlstädt gewählt werden, wer die Ausbildung zum Verbandsführer sowie Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen hat.
Für beide Positionen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, fehlende Fachkenntnisse in einem Zeitraum von 2 Jahren an der Landesfeuerwehrschule Bad Köstritz zu erwerben. Die Bewerber für die Position des Wehrführers müssen jedoch mindestens die Qualifikation „Zugführer“ und für die Position des stellv. Wehrführers mindestens die Qualifikation „Gruppenführer“ nachweisen können.
Kameradinnen und Kameraden, die der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr Uhlstädt mit den Löschgruppen Uhlstädt, Partschefeld, Weißen oder Weißbach angehören und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können ihre Bewerbung bis zum 27.02.2026 bei der Leiterin der Haupt- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, Frau Heyder-Freiny oder dem Gemeindebrandmeister, Andreas Jahn, Jenaische Str. 90 in 07407 Uhlstädt-Kirchhasel abgeben oder zu schicken bzw. per Mail an ordnungsamtsleiter@uhlstaedt-kirchhasel oder gemeindebrandmeister@uhlstaedt-kirchhasel.de einreichen.
Uhlstädt, 15.01.2026
gez. Andreas Jahn
Gemeindebrandmeister