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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel (Parkgebührenordnung)

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz am 16.08.2024 (BGBl. S. 266), des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. S. 11), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. April 2023 (GVBl. S. 176) und des § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel nachstehende 2. Änderung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vom 8. Mai 2013:

§ 1 - Änderungen

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu eingefügt:

„Weiterhin können Halbjahres- und Jahresparkscheine für PKWs und LKWs erworben werden. Diese Parkscheine erhalten Personen auf Antrag, die ihren Hauptwohnsitz, ihren Geschäftsbetrieb oder Arbeitsplatz im Ortsteil Großkochberg, Uhlstädt-Kirchhasel haben.

Die genannten Parkscheine werden von der Gemeindeverwaltung unter folgenden Voraussetzungen auf Antrag erteilt:

a.)

Der Antragsteller ist mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Großkochberg in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gemeldet oder hat einen Geschäftsbetrieb bzw. einen Arbeitsplatz im Ortsteil Großkochberg.

b.)

Das Kraftfahrzeug ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird ständig von ihm genutzt.

Die Parkgebühren betragen:

Halbjahresparkschein PKW

60,00 Euro

Jahresparkschein PKW

120,00 Euro

Halbjahresparkschein LKW

90,00 Euro

Jahresparkschein LKW

180,00 Euro

Der ausgestellte Parkschein muss im Bereich der Frontscheibe deutlich sichtbar sein. Der erteilte Parkschein stellt keinen Anspruch auf einen Parkplatz dar.“

§ 2 - Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Parkgebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

Uhlstädt-Kirchhasel, 29.10.2024

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

gez. Frank Dietzel

Bürgermeister  —  (Siegel)