Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |||
| in den Einnahmen | ||
| und Ausgaben mit | 10.532.537 EURO | |
|
| ||
| und im Vermögenshaushalt | |||
| in den Einnahmen | ||
| und Ausgaben mit | 3.869.712 EURO | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 305 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 415 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.000.000,00 EURO
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
| a) | Beamte | 2,0 |
| b) | Arbeitnehmer | 29,6158 |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
ausgefertigt:
Uhlstädt-Kirchhasel, den 06.11.2024
gez. Dietzel
Bürgermeister — (Siegel)
Der Haushaltsplan liegt vom 02.12.2024 bis 16.12.2024 während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme, bis zur Entlastung des Bürgermeisters/ 1. Beigeordneten und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, im Dienstraum der Kämmerei der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.