Flurbereinigungsbereich Ostthüringen — Gera, den 14.10.2024
Burgstraße 5
07545 Gera
Bodenordnungsverfahren „Stallgebäude Etzelbach“
Az.: 2-8-0416
Im Bodenordnungsverfahren „Stallgebäude Etzelbach“, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werdendie Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) in Verbindung mit § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG vom 03. Juli 1991, BGBl. I S. 1418) zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), mit folgenden Änderungen festgestellt.
| Wertklasse | Alte Wertzahl in WE/ha | Neue Wertzahl in WE/ha |
| A I | 70 | 80 |
| A II | 65 | 75 |
| GR I | 60 | 65 |
| GR II | 55 | 60 |
| GR III | 50 | 55 |
| GR IV | 45 | 50 |
| GR V | 40 | 45 |
| GFLF I | 275 | 350 |
| GFLF II | 165 | 180 |
| GFLF III | 110 | 120 |
| WEG I | 12 | 13 |
Gründe
Die Wertermittlung für das Gebiet des Bodenordnungsverfahrens „Stallgebäude Etzelbach“ ist zum 12.03.2024 durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) Flurbereinigungsbereich Ostthüringen durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1 : 2.000 eingetragen worden.
Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 07.05.2024 im Jugendclubhaus in Etzelbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind ihnen von Bediensteten des TLBG Flurbereinigungsbereich Ostthüringen erläutert worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht. Die Voraussetzung für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gegeben.
Am 15.04.2024 wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 durch die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte veröffentlicht. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden entsprechend angepasst und fortgeschrieben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Ostthüringen
Burgstraße 5, 07545 Gera
einzulegen.
Im Auftrag
gez. Dr. Frauke Anders
Referatsleiterin
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.