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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen — Gera, den 14.10.2024

Burgstraße 5

07545 Gera

Bodenordnungsverfahren „Stallgebäude Etzelbach“

Az.: 2-8-0416

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Bodenordnungsverfahren „Stallgebäude Etzelbach“, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werdendie Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) in Verbindung mit § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG vom 03. Juli 1991, BGBl. I S. 1418) zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), mit folgenden Änderungen festgestellt.

Gründe

Die Wertermittlung für das Gebiet des Bodenordnungsverfahrens „Stallgebäude Etzelbach“ ist zum 12.03.2024 durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) Flurbereinigungsbereich Ostthüringen durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1 : 2.000 eingetragen worden.

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 07.05.2024 im Jugendclubhaus in Etzelbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind ihnen von Bediensteten des TLBG Flurbereinigungsbereich Ostthüringen erläutert worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht. Die Voraussetzung für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gegeben.

Am 15.04.2024 wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 durch die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte veröffentlicht. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden entsprechend angepasst und fortgeschrieben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen

Burgstraße 5, 07545 Gera

einzulegen.

Im Auftrag

gez. Dr. Frauke Anders

Referatsleiterin

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.