der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung
vom 29.06.2005
in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 03.11.2017
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland
Präambel:
Aufgrund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland folgende 4. Änderungssatzung zu seiner Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 29.06.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 03.11.2017 (GS-WBS):
Artikel 1
Der § 5 Absatz 3 und Absatz 4 der GS-WBS erhalten folgende neue Fassung:
§ 5
Verbrauchsgebühr
(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers
| (netto) | (zzgl. 7 % Mwst.) | (brutto) |
| 1,51 Euro | 0,11 Euro | 1,62 Euro |
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers
| (netto) | (zzgl. 7 % Mwst.) | (brutto) |
| 1,51 Euro | 0,11 Euro | 1,62 Euro |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
ausgefertigt: Hermsdorf, den
Perschke
Verbandsvorsitzender — - Siegel -
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland