Die nächste nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft findet am
Freitag, den 24. Januar 2025
im Sportlerheim auf dem Sportplatz Niederkrossen
statt.
Beginn: 19:00 Uhr
Alle Eigentümer von jagdbaren Flächen der Jagdgenossenschaft Niederkrossen sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Beschlussfassung über die Vergabe der Jagdpacht/Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung |
| 3. | Sonstiges/Anfragen |
Hinweis: § 8 (3) ThjGAVO
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch folgende volljährige bevollmächtigte Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, eine in seinem Dienst beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der Vollmacht für die in Satz 1 genannten Personen ist die schriftliche Form erforderlich, sofern nicht bereits eine gesetzliche oder organschaftliche Vertretungsvollmacht besteht. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe
Der Vorstand