Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wird im 1. Quartal 2025 allen Eigentümern einen neuen Grundsteuerbescheid zusenden. Auf diesen ist die neu zu zahlende Grundsteuer ersichtlich.
Bitte warten Sie vor einer Zahlung diesen Bescheid ab!
Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben (§ 266 Abs. 4 BewG).
Bitte lesen Sie Ihren Bescheid daher aufmerksam durch, ob ein Einzug mittels Lastschrift erfolgen soll oder ob die Grundsteuer überwiesen werden muss. Bestehende Daueraufträge müssen zwingend korrigiert werden!
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid haben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Steueramt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides über den Grundsteuermessbetrag oder an anderen vom Finanzamt ergangenen Bescheiden im Rahmen der Grundsteuererklärung, muss unmittelbar gegen diese Bescheide des Finanzamtes beim Finanzamt Einspruch erhoben werden. Die Gemeinde hat auf die Bescheide des Finanzamtes sowie auf die generelle Rechtslage keinen Einfluss!
Erläuterung:
Auf Grund des 2019 verabschiedeten Grundsteuerreformgesetzes mussten die Grundstückseigentümer zur Feststellung der Grundsteuerwerte zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung abgeben. Das Finanzamt Pößneck hat darauf aufbauend die Grundsteuerwerte berechnet und daraus ableitend die neuen Steuermessbeträge ermittelt. Diese beiden Werte wurden den Eigentümern per Bescheide zugeschickt. Die neuen Steuermessbeträge wurden der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel übermittelt und werden ab 01.01.2025 mit dem neuen Hebesatz multipliziert und ergeben die neue Grundsteuer.
gez. Dietzel
Bürgermeister