Titel Logo
Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Beschluss - Nr.: 066/2025

Stellungnahme

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel nimmt den Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Ostthüringen „Entwurf der Regionalpläne Ostthüringen sachlicher Teilplan Windenergie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahmen an die regionale Planungsgemeinschaft nach Einarbeitung der heute eingebrachten zu übersenden. Die Stellungnahme ist aufzusplitten in zwei Stellungnahmen, für jedes Windvorranggebiet einzeln.

Beschluss - Nr.: 067/2025

Ablehnung PV-Freiflächenanlage am Luisenturm

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel spricht sich gegen die am 06.03.2025 im Gemeinderat und am 25.06.2025 in einer Einwohnerversammlung in Großkochberg vorgestellte PV-Freiflächenanlage in der Flur 4, Gemarkung Kleinkochberg (Nähe Luisenturm) aus und sieht keinen Bedarf einen Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu fassen

Beschluss - Nr.: 068/2025

2. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vom 14.06.2024.

Beschluss - Nr.: 069/2025

Genehmigung der Niederschrift

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt die Niederschrift der 08. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.04.2025.

Beschluss - Nr.: 070/2025

Genehmigung der Niederschrift

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt die Niederschrift der 09. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.05.2025.

Beschluss - Nr.: 071/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt im Stellenplan 2025, Teil B unter Abschnitt 6000, zum 01.11.2025 eine zusätzliche bis zum 31.12.2026 befristete „Stelle Sachbearbeiter Bauverwaltung“, Egr. 7, auszuweisen, als Nachbesetzung einer vorhandenen Stelle zur Einarbeitung. Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich einen Nachtragshaushalt vorzulegen.