Datengrundlage CAIGOS
Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2020 mit Beschluss-Nr.: 49/2020 den Planentwurf zur Einbeziehungssatzung „An der Schule“ im OT Neusitz bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Planungsstand vom 19.12.2019) gebilligt und die Durchführung der erneuten Offenlage und der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 7 Eigenheimen. Die Einbeziehungssatzung „An der Schule“ im OT Neusitz wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt, sodass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegen vom
02.03. - 03.04.2020
in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel während der Dienststunden
montags | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
dienstags | von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 8.00 bis 13.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de>Nachrichten aus der Verwaltung> Aktuelles einsehbar.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist ansonsten nicht möglich.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Übersichtsplan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar und dient der allgemeinen Information.
Uhlstädt-Kirchhasel, den 05.02.2020
Hübler
Bürgermeister