Hiermit laden wir alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Catharinau gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft am
| Freitag, den 17. März 2023 um 19.00 Uhr nach Untercatharinau 34 bei Fam. Beutler |
ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung durch die Jagdvorsteher mit Auswertung des Jagdjahres 2021/22 |
| 2. | Kassenbericht |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers |
| 4. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrags |
| 5. | Beschlussfassung neue Satzung der Jagdgenossenschaft |
| 6. | Neuwahl des Jagdvorstandes, Kassenführers, Schriftführers und der Kassenprüfer |
| 7. | Sonstiges |
Ende der Versammlung
Hinweis: Die neue Mustersatzung liegt vom 01.03.2023 bis zum 15.03.2023 in der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel zur Einsichtnahme aus.
Anmerkung nach §8 Abs 3:
(3) Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Catharinau, den 04.02.2023
Vorstand der
Jagdgenossenschaft Catharinau