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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Saale von unterhalb Eichicht bis zur Landkreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt / Saale-Holzland-Kreis

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Saale von unterhalb Eichicht bis zur Landkreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt/Saale-Holzland-Kreis auf Teilen der Gemarkungen Eichicht, Kaulsdorf, Tauschwitz, Breternitz, Fischersdorf, Weischwitz, Obernitz, Reschwitz, Köditz, Saalfeld, Remschütz, Aue am Berg, Unterpreilipp, Schwarza, Oberpreilipp, Volkstedt, Cumbach, Rudolstadt, Catharinau, Kirchhasel, Kolkwitz, Etzelbach, Weißen, Uhlstädt, Ober- und Kleinkrossen, Rückersdorf, Zeutsch und Niederkrossen das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

11.03.2024 bis einschließlich 10.04.2024

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Einheitsgemeinde Kaulsdorf,

Straße des Friedens 27 in 07338 Kaulsdorf

nach Terminabstimmung, Telefon: 036733 / 3490

Montag

9:00

-

12:00 Uhr

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

14:00

-

18:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Saalfeld im Bürgerservice,

Markt 6 in 07318 Saalfeld/Saale

nach Terminabstimmung, Telefon: 03671 / 598207

Montag

9:00

-

14:00 Uhr

Dienstag

9:00

-

18:00 Uhr

Mittwoch

9:00

-

12.00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

18:00 Uhr

Freitag

9:00

-

14:00 Uhr

Samstag

9:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Rudolstadt im Bürgerservice,

Markt 7 in 07407 Rudolstadt

Montag

8:00

-

14:00 Uhr

Dienstag

8:00

-

18:00 Uhr

Mittwoch

8:00

-

14:00 Uhr

Donnerstag

8:00

-

18:00 Uhr

Freitag

8:00

-

14:00 Uhr

Samstag

9:00

-

12:00 Uhr

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,

Jenaische Straße 90 in 07407 Uhlstädt-Kirchhasel

nach Terminabstimmung, Telefon: 036742 / 67060

Dienstag

8:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

8:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16:00 Uhr

Freitag

8:00

-

13:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena, oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619

zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.