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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

4. Änderung der Gebührenordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der freien Träger

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Volksolidarität Kinder- und Jugendwerk Thüringen gGmbH

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Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

§ 1

Gebühren

(1) Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

(2) Wird der vereinbarte Betreuungsumfang häufig überschritten, kann der Träger nach schriftlicher Anhörung der Eltern den Elternbeitrag des nächsthöheren Betreuungsumfangs festsetzen.

(3) Für gelegentliche Betreuung (Gastkinder) wird ein Tagessatz von 20,00 Euro erhoben, für die Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) 15,00 Euro.

§ 2

Elternbeitragsfreiheit

Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten vierundzwanzig Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein Elternbeitrag geltend gemacht. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfreiheit geltend gemacht. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom 1. des Monats bis einschließlich des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.

§ 3

Inkrafttreten

Die 4. Änderung der Gebührenordnung tritt zum 01.03.2026 in Kraft.

ausgefertigt:

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Uhlstädt-Kirchhasel, den 11.02.2026

gez. Dietzel

Bürgermeister  —  (Siegel)