Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2019 den Bebauungsplan zur 1. Änderung des „Gewerbe- und Industriegebietes“ Kirchhasel bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 ThürKO Kraft. Maßgeblich sind die Planunterlagen in der Fassung vom August 2019.
Der Bebauungsplan wird in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 während der Dienststunden
montags | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
dienstags | von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 8.00 bis 13.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Zusätzlich sind die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Bis ein zentrales Internetportal zur Verfügung steht, erfolgt die Einstellung des Bebauungsplanes auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel und ist unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de (--> Aktuelles --> Nachrichten aus der Verwaltung) einsehbar.
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGb werden unbeachtlich:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geltend gemacht worden sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung, deren Begleichung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Der beiliegende Plan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar und dient der allgemeinen Information (ohne Maßstab).
Uhlstädt-Kirchhasel, den 17.03.2020
Hübler
Bürgermeister